Bebauungsstudie

Erschließung und Parzellierung

Immer öfter kommt es vor, dass Grundflächen zwar in den o.a. Raumordnungsplänen für eine Bebauung vorgesehen sind, die Erschließung dieser Flächen sowie die Einteilung in bebaubare Parzellen jedoch schwierig ist. Die Vorgabe in den örtlichen Raumordnungskonzepten, größere Gebiete nur abschnittsweise widmen zu dürfen, setzt voraus, dass funktionierende gesamtheitliche Erschließungs- und Parzellierungskonzepte erstellt werden.

Festlegungen

Wir bieten somit die Erstellung von Erschließungs- und Parzellierungsstudien bzw. Konzepten an, um den Vorgaben in den verschiedenen Verordnungen zu entsprechen. Diese werden mit Vertretern der jeweiligen Gemeinden und den Grundeigentümern besprochen. Die weitere Vorgehensweise sowie eventuelle Voraussetzungen für die nachfolgenden Umwidmungsverfahren werden dabei vereinbart.