Von der Idee zur Realisierung

Der Weg von der ersten Vorstellung bis zum positiven Baubescheid sind durch die Vielzahl an gesetzlichen Vorschriften im modernen Bauverfahren mittlerweile ein aufwendiger und komplizierter Akt geworden. Im Wesentlichen müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • Die Vorgaben der Tiroler Bauordnung (Grenzabstände etc.)
  • Die Verordnungen der Gemeinde und des Landes(zB. Stellplatzverordnung, Flächenwidmung)
  • Die Bodenverhältnisse (Tragfähigkeit, Versickerung)
  • Energetische Vorgaben (erforderliche Wärmedämmung, Passivhaus)
  • Förderwesen
  • Baukosten
  • Bei Um- und Zubauten Prüfung des Bestandes (Statische Gesichtspunkte, welches ist das ideale Baumaterial?)


Die Aufgabe, diese Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig die Idee des Entwurfs nicht aus den Augen zu verlieren, stellt heute die wesentliche Herausforderung an den Planungsprozess dar. Der Planer ist dabei zur Schnittschnelle zwischen den Wünschen des Bauherrn und den gesetzlichen Anforderungen geworden. Diese Voraussetzungen bilden die Basis zur Schaffung eines jeweils individuellen Entwurfs bzw. Einreichplans. Als neutrale Allrounder, welche in allen Teilen des Planungs- und Bauablaufs tätig sind, können wir Sie bei diesem Prozess grundlegend und individuell beraten und begleiten.

Der Planungsprozess in einzelnen Schritten

1. Vorabgespräch

In einem Vorabgespräch kommt es zu einer allgemeinen Darlegung des beabsichtigten Bauvorhabens durch den Kunden und einer prinzipiellen Beurteilung durch unser Büro. Dieses erste Gespräch ist kostenlos.

2. Klärung der Rahmenbedingungen einer Planung

In dieser Phase werden die wesentlichen Parameter der Planung festgelegt und die Grundlagen bei den unterschiedlichen Ämtern geklärt. Es empfiehlt sich, bereits zu diesem Zeitpunkt ein Kostenziel ins Auge zu fassen.

3. Entwurfsphase

Auf Basis der Grundlagen und der Wünsche des Bauherrn wird der Entwurf erarbeitet. Die Erarbeitung erfolgt anhand von Besprechungen und planlichen Darstellungen und wird pauschal abgerechnet.

4. Einreichung bei der Gemeinde

Entspricht der Entwurf den Vorstellungen des Bauherrn, wird er zu einem Einreichplan ausgearbeitet. Dieser Plan ist als Genehmigungsplan zu verstehen, der in allen Punkten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen muss. Gleichzeitig wird von uns der erforderliche Energieausweis erstellt.

5. Bauverhandlung und Baubeginn

Die Gemeinde als Baubehörde (bzw. je nach Notwendigkeit auch andere Ämter wie die Gewerbebörde oder die Wildbach- und Lawinenverbauung…) prüft den Einreichplan auf seine Zulässigkeit. Im Anschluss wird eine Bauverhandlung anberaumt, nach deren Abhaltung einer positiver Baubescheid von der Gemeinde erlassen wird. Erst nach Erhalt dieses Bescheids kann mit dem Bau begonnen werden.

Die Bauabwicklung in einzelnen Schritten:

Vielfach endet die Arbeit des Architekten mit der Einreichung und dem Baubescheid. In gewissen Fällen empfiehlt sich aber eine weitergehende Betreuung durch den Architekten.


1. Angebotseinholung oder Ausschreibung

Der erste Schritt nach erfolgreicher Einreichung stellt das Finden von ausführenden Firmen dar. Eine reine Angebotslegung anhand der vorliegenden Pläne birgt die Gefahr, dass hier von den verschiedenen Firmen unterschiedliche Produkte und Ausführungsstandards angeboten werden. Der einzige Garant für einen realistischen Preisvergleich stellt deshalb eine Ausschreibung dar. Unter einer Ausschreibung wird die genaue textuelle Beschreibung sämtlicher erforderlichen Baumaßnahmen in einem Leistungsverzeichnis verstanden.


2. Polierpläne und Detailpläne – ja oder nein?

Ist es für die Ausführung eines Projektes notwendig, dass genauere Angaben zur Bauausführung gegeben werden, wird auf Basis der Einreichung ein Polierplan erstellt, der eine genaue Abbildung sämtlicher baulicher Detaile darstellt. Werden zusätzlich Sonderplaner (Elektro, HSL) benötigt, ist ein Polierplan unumgänglich. Auf alle Fälle ist ein Polierplan der Garant, dass am Ende auch das gebaut wird, was geplant ist.


3. Bauleitung oder Baubegleitung

Ein Bauleiter sorgt für die exakte Umsetzung der Planung. Er erstellt einen Terminplan sowie eine genaue Kostenschätzung. Anhand der Ausschreibungen organisiert er die Vergabe der Aufträge und erledigt die Abrechnungen. Unabhängig von einem Bauleiter können auch Teile dieser Leistungen in Form einer Baubegleitung erledigt werden.