Das örtliche Raumordnungskonzept ÖRK
Im örtlichen Raumordnungskonzept wird die wesentliche Richtung der Entwicklung in der Gemeinde vorgegeben. Durch eine Bestandsanalyse lassen sich verschiedene Bereiche von Flächen definieren, welche genutzt und welche nicht genutzt werden können oder dürfen.
Das örtliche Raumordnungskonzept wird für einen Zeitraum von 10 Jahren verordnet.
Diese Flächen sind
Freihalteflächen
- für Land- und Forstwirtschaft
- für ökologisch wertvolle Bereiche
- zur Erhaltung des Landschaftsbildes
- für Erholungszwecke, Sport und Freizeit
Entwicklungsflächen
- für Bevölkerung und Haushalte: Wohnbereiche
- für wirtschaftliche Belange: Tourismus, Handel, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft
- für öffentliche Belange: Bildung, Kultur, Soziales
- für Sport, Erholung und Sondernutzungen
Schutzgebiete − Gefährdungen
Quellen und Brunnen, Naturgefahren, Natur- und Umweltschutz, Denkmalschutz, Immissionen, etc.
Infrastrukturentwicklung
Verkehr, technische und soziale Infrastruktur.