Raumordnungskonzept

Das örtliche Raumordnungskonzept ÖRK

Im örtlichen Raumordnungskonzept wird die wesentliche Richtung der Entwicklung in der Gemeinde vorgegeben. Durch eine Bestandsanalyse lassen sich verschiedene Bereiche von Flächen definieren, welche genutzt  und welche nicht genutzt werden können oder dürfen.

Das örtliche Raumordnungskonzept wird für einen Zeitraum von 10 Jahren verordnet.

Diese Flächen sind

Freihalteflächen

  • für Land- und Forstwirtschaft
  • für ökologisch wertvolle Bereiche
  • zur Erhaltung des Landschaftsbildes
  • für Erholungszwecke, Sport und Freizeit

Entwicklungsflächen

  • für Bevölkerung und Haushalte: Wohnbereiche
  • für wirtschaftliche Belange: Tourismus, Handel, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft
  • für öffentliche Belange: Bildung, Kultur, Soziales
  • für Sport, Erholung und Sondernutzungen

Schutzgebiete − Gefährdungen

Quellen und Brunnen, Naturgefahren, Natur- und Umweltschutz, Denkmalschutz, Immissionen, etc.

Infrastrukturentwicklung

Verkehr, technische und soziale Infrastruktur.