Flächenwidmungsplan

Der Flächenwidmungsplan FWP

Der Flächenwidmungsplan regelt die konkrete Nutzung der Grundstücke und Flächen im Gemeindegebiet. Dabei wird besonders auf eine parzellenscharfe Widmung geachtet, d. h. ein Grundstück soll im Idealfall nur eine Widmung aufweisen und nicht zwei oder mehrere.

Die wesentlichen Widmungen im Flächenwidmungsplan sind:

Bauland

Als Bauland dürfen nur Flächen gewidmet werden, die sich für eine Bebauung eignen, und wenn die technischen Infrastruktureinrichtungen vorhanden sind (z. B. Anbindung an eine öffentliche Verkehrsfläche, Wasser, Kanal, Strom). Der tatsächliche Bedarf an der Widmung muss nachgewiesen werden.

Freiland

Flächen, die nicht Bauland, Sonder- und Vorbehaltsflächen sind. Flächen die vor allem landwirtschaftlich genutzt werden.

Sonderflächen

Es muss der Verwendungszweck dieser Grundstücke eindeutig festgelegt werden, z. B. Hauptschule, Friedhof, Kirche, Feuerwehr, Campingplatz, Schutzhütte, etc. Weiters Sonderflächen für Land- und Forstwirtschaftliche Belange, Tourismus, Industrie, Handel und Sport. Andere Möglichkeiten werden im Tiroler Raumordnungsgesetz beschrieben.

Vorbehaltsflächen

Flächen für geförderte Wohnbauten
für Gebäude und Anlagen für Gemeinbedarf.